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Google Fonts DSGVO konform nutzen
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Google Fonts DSGVO konform nutzen

Wie funktioniert Google Fonts?

Bei der üblichen Verwendung von Google Fonts werden die Schriften beim Laden der Webseite von den Google Servern geladen.

Wenn Sie testen möchten, ob auf Ihrer Seite überhaupt Google Fonts genutzt wird, können Sie dies mit unserem Open Source Tool testen: https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de/

Warum ist die Nutzung von Google Fonts bedenklich?

Google kann anhand der erhobenen Daten ein Profil des Besuchenden anlegen und so z.B. personalisierte Werbung ausliefern. Außerdem ist ungewiss wie lange die Daten bei Google gespeichert werden. Im FAQ von Google Fonts wird zwar erläutert, dass nur technisch notwendige Daten gespeichert werden, allerdings lässt sich dies nicht überprüfen.

Keine Einwilligung des Besuchenden möglich.

Durch die Einbindung von Google Fonts werden personenbezogene Daten vom Nutzenden schon vor dem Zustimmen der Datenschutzbestimmungen gesendet. Der Besuchende hat also nie die Möglichkeit gehabt, dem zu wiedersprechen.

Wie kann ich Google Fonts DSGVO konform nutzen?

Wenn Sie auf die Verwendung einer oder mehrerer Google Schriftarten nicht verzichten können, gibt es auch die Möglichkeit, diese selbst auf der einen Webseite mit zu hosten.

Dazu müssen zunächst die Schriftarten heruntergeladen werden. Dafür gibt es Online-Tool, welches diesen Prozess vereinfacht:

Google Webfonts Helper

Wählen Sie auf dieser Seite die Schriftarten herunter, die Sie benötigen. Zusätzlich wird dabei ein entsprechendes CSS generiert, dass später noch auf Ihrer Seite eingebunden werden muss.

Wenn Sie alle Schriften und die entsprechenden CSS Skripte gespeichert haben, müssen diese noch auf Ihrer Seite eingebunden werden. Entpacken Sie dazu die ZIP-Archive und laden diese in Ihren Webspace hoch.
Nun müssen nur noch die CSS Skripte zur Seite hinzugefügt werden. Bei WordPress gibt es dazu eine extra Option.

Datenschutzerklärung

Es gibt auch die Möglichkeit in der Datenschutzerklärung oder besser nach der Einwilligung des Benutzers die Google Fonts zu laden und einzubinden. Welche genauen rechtlichen Möglichkeiten es für jede spezifische Webanwendung gibt, sollte rechtlich am sichersten mit einem spezialisierten Anwalt abgesprochen werden.

Titelbild: “DSGVO” by Tim Reckmann | a59.de is marked with CC BY 2.0.


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